Für Aufwandsentschädigungen müssen korrekte Quittungen ausgestellt werden. Aufwandsentschädigungen dürfen nur unter bestimmten Vorausetzungen gezahlt werden.
Wir stellen hier eine Vorlage zur Verfügung. In speziellen Fragen bitten wir darum, sich direkt an die Bundesgeschäftsstelle in Elstal um Auskunft zu wenden. Den entsprechenden Veröffentlichungen an die Kassenverwalter sind weitere Informationen zu entnehmen.
Für die Höhe der Aufwandsentschädigungen hat der Bund die folgende Empfehlung gegeben. Auf Wunsch gibt die Landesverbandsleitung dazu weitere Auskünfte und berät.